Rechtsprechung
   VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20517
VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411 (https://dejure.org/2013,20517)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411 (https://dejure.org/2013,20517)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - AN 9 K 12.01411 (https://dejure.org/2013,20517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Hinreichende Bestimmtheit; Wettbüro; Ermessenfehler verneint; Beseitigungsanordnung; Schaufensterbeklebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296
    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411
    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 1 ZB 06.2296 - juris m.w.N.).

    Allerdings genügt es, wenn sich der Inhalt des Verwaltungsakts anhand seiner Begründung und unter Heranziehung von Umständen, die den Beteiligten bekannt sind, durch Auslegung bestimmen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 1 ZB 06.2296 - juris).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411
    Die Beklagte hat die Gründe, die ihre Ermessensentscheidung tragen, lediglich ergänzt und nicht vollständig oder in ihrem Wesensgehalt ausgewechselt (vgl. dazu BVerwG, B.v. 14.1.1999 - 6 B 133/98 - NJW 1999, 2912).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567

    Präventive Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411
    Mithin ist es für das Ergebnis der Ermessensausübung rechtlich ohne Bedeutung, ob die von der Klägerin ausgeübte Nutzung tatsächlich nicht genehmigt werden kann, wenn - aus anderen Gründen - ein Regelfall anzunehmen ist (in der Tendenz vergleichbar BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris).
  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 3 TG 3115/95

    Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer Maßnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411
    Unschädlich ist es, dass die nachgeschobenen Gründe nicht in Bescheidsform ergangen sind; die schriftsätzliche Ergänzung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens genügt (vgl. HessVGH, B.v. 30.10.1995 - 3 TG 3115/95 - NVwZ-RR 1996, 487; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand August 2012, § 114 Rn. 12 e).
  • VG München, 24.09.2012 - M 8 S 12.3890

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; offensichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411
    Der Begriff des Wettbüros bezeichnet gemeinhin Räumlichkeiten, deren Nutzung primär darauf ausgerichtet ist, Sportwetten oder Wetten auf andere Ereignisse zu vermitteln, wobei auch ein (sekundäres) Angebot von Spielautomaten vorhanden sein kann (vgl. VG München, B.v. 24.9.2012 - M 8 S 12.3890 - juris; Rausch, DÖV 2009, 667/668).
  • VG Ansbach, 21.06.2017 - AN 9 K 15.01072

    Nutzungsänderung einer Bankfiliale in ein Wettannahmebüro

    Die fristgerecht erhobene Klage gegen diesen Bescheid wurde mit Urteil des VG Ansbach vom 15. Mai 2013 abgewiesen (AN 9 K 12.01411).

    Hierzu wurde auf die Klageerwiderung im Verfahren AN 9 K 12.01411 und die dortigen Ausführungen verwiesen.

    Im Übrigen sei auch die Gestaltung der Bewerbung der Wettannahmestelle nicht unproblematisch, auch insofern sei bereits im Verfahren AN 9 K 12.01411 vorgetragen worden, dass diese Werbung sowohl das Teil eines Ensembles darstellende Denkmal ... beeinträchtige und nach der Werbeanlagensatzung der Beklagten unzulässig wäre.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten, auch die der beigezogenen Verfahren AN 9 K 12.01411, AN 9 K 15.02345, AN 9 K 16.00304 und AN 9 S. 16.00305, wegen der mündlichen Verhandlungen und der Beweisaufnahme auf die Niederschriften vom 21. Dezember 2016, 11. April 2017 und 12. April 2017 verwiesen.

  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 9 S 18.00109

    Nutzungsuntersagung gegen Wettbüro

    Die fristgerecht erhobene Klage gegen diesen Bescheid wurde mit Urteil des VG Ansbach vom 15. Mai 2013 abgewiesen (AN 9 K 12.01411).

    Die Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 5. Juli 2012 sei mit Urteil der Kammer vom 15. Mai 2013 (AN 9 K 12.01411) abgewiesen worden, gegen dieses Urteil sei das Rechtsmittel des Antrags auf Zulassung der Berufung mit Schreiben vom 16. September 2013 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden, der bisher noch nicht entschieden habe.

  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines

    Wettbüros sind somit jedenfalls dann als Vergnügungsstätten zu qualifizieren, wenn sie nicht nur Gelegenheit zur Abgabe von Wetten und zur Entgegennahme von Gewinnen bieten, sondern zu einem wesentlichen Teil auch der Unterhaltung, dem Aufenthalt und dem geselligen Austausch dienen (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 1.2.2007 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.4.2011 a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 9.4.2014 - AN 9 K 13.01321 - und U.v. 15.5.2013 - AN 9 K 12.01411 und AN 9 K 12.01101 - VG München, U.v. 10.11.2014 - M 8 K 14.389 - und B.v. 24.9.2012 - M 8 KS 12.3890 - VG Augsburg, U.v. 13.11.2014 - AU 5 K 13.858 - und U.v. 30.1.2014 - AU 5 K 13.777 - jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht